Der Funk-Rauchwarnmelder ergänzt das Smart Meter Portfolio. Er vereint höchste Sicherheitsansprüche mit umfassenden Funktionen, höchster Zuverlässigkeit, Effizienz und herausragenden Funkeigenschaften.
Ferninspektion
Der Funk-Rauchwarnmelder gemäß der novellierten DIN 14676 ferninspizierbar. Mit einem regelmäßigen Funktionsselbsttest prüft das Gerät verschiedenste Parameter und übermittelt die Ergebnisse, mittels des integrierten Funks, an die installierten Fernauslesesysteme. Somit kann der Gerätezustand jederzeit bequem aus der Ferne abgefragt werden. Die jährliche Prüfung vor Ort entfällt. Das vereinfacht Prozesse und spart Kosten.
Automatische Umfeldüberwachung
Der Rauchwarnmelder überwacht mittels Ultraschall das Umfeld auf Hindernisse (bis zu 50 cm). Er ist weiterhin in der Lage, Abweichungen in seinem Umfeld zu erfassen und diese bei Erstinbetriebnahme zu lernen (auf bis zu 10 cm).
Die DIN 14676 - die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder regelt auf nationaler Ebene die Planung, den Einbau, Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung.
Ab wann ist der Einbau Pflicht?
Die nationale Anwendungsnorm DIN 14676 regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Weiterhin regeln die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer die Ausstattungspflicht von Bestands- und Neubauten mit Rauchmeldern.
Rauchwarnmelder für Gehörlose
Unsere Erweiterung des Rauchmelderservice ist die Alamierung für gehörlose und schwerhörige Menschen.
Durch das Alarmsignal eines Rauchwarnmelders wird ein Vibrationskissen sowie eine Stroboskopleuchte aktiviert, um Gehörlose und hörgeschädigte Menschen im Brandfall zu warnen.
Der Deafgard ist batteriebetrieben und universell mit jedem Rauchwarnmelder einsetzbar. Zusätzlich hat das Gerät eine Weckerfunktion.